Skip to content

Maßnahmen auf kommunaler Ebene

Zusätzlich zu den politischen Instrumenten, gibt es verschiedene Maßnahmen, die sowohl durch die Gemeinde als auch durch Privateigentümer*innen direkt umgesetzt werden können, um Wohnraum zu schaffen.

Entwicklung von Potenzialflächen

Die Entwicklung von Potenzialflächen (Baulücken) ist wichtig, um neuen Wohnraum zu schaffen. In Dudelange liegen viele dieser unbebauten Flächen innerhalb der im PAG ausgewiesenen Wohnzonen. Die meisten dieser Flächen gehören jedoch privaten Eigentümer*innen. Um den Bedarf an Wohnraum zu decken und dem Wachstumsdruck gerecht zu werden, ist die Gemeinde auf die Entwicklung oder den Verkauf dieser Flächen durch die privaten Eigentümer*innen angewiesen.

Je nachdem, um welche Art von Fläche es sich im PAG handelt, können die Verfahren bis zur Entwicklung unterschiedlich lange dauern. Die Lage der Flächen innerhalb der Gemeinde spielt ebenfalls eine Rolle für den Entwicklungshorizont.

Entsprechend den nationalen Zielen (geringerer Flächenverbrauch, Innenentwicklung vor Außenentwicklung) sollen zentrale, gut erreichbare Flächen bevorzugt entwickelt werden, bevor man dezentral gelegene Flächen angeht.

Ankauf von Wohngebäuden durch die Gemeinde

Um den kommunalen Wohnungsbestand kurzfristig zu erhöhen, plant die Stadt Dudelange den Kauf und die Nutzung von bestehenden Gebäuden. Haus- oder Wohnungsbesitzer*innen können sich vor dem Verkauf ihrer Immobilie an die Gemeinde wenden. Auch wenn die Gemeinde kein direktes Interesse am Kauf hat, kann sie dem*der Verkäufer*in Informationen über geplante Projekte in der Umgebung geben, die bei der Suche nach anderen Kaufinteressierten hilfreich sein können. Die verkaufende Person kann dann eventuell Kontakt zu Projektentwickelnden aufnehmen, um ihre Immobilie dort anzubieten.

Je nach Situation kann die Gemeinde entweder als Käuferin auftreten oder als Vermittlerin zwischen Verkäufer*innen und möglichen Entwickelnden agieren. So kann die Gemeinde ihre Ziele in der Stadtentwicklung, im sozialen Wohnungsbau, in der Infrastrukturplanung oder im Umweltschutz besser umsetzen.

Der Verkauf von Wohngebäuden an die Gemeinde erfolgt immer freiwillig.

Für Fragen zum Verkauf von Immobilien ist der Service de l‘Architecture et des Domaines der Stadt die Hauptanlaufstelle.

Ankauf von Grundstücken durch die Gemeinde

Wenn die Gemeinde Grundstücke oder Entwicklungsflächen kauft, kann sie mehr eigene Projekte planen oder als Partner bei neuen Bauprojekten (Entwicklung von PAP NQ) mitmachen. Sie kann diese Flächen auch an öffentliche Bauträger geben, damit sie dort bauen. So kann die Gemeinde besser entscheiden, wie die Stadt sich entwickeln soll, wie neuer Wohnraum geschaffen wird, und wie die Infrastruktur und der Umweltschutz verbessert werden können.

Bei dem Verkauf eines Grundstücks an die Gemeinde oder den Staat fallen keine Steuern auf den Verkaufsgewinn an. Diese Steuern liegen normalerweise zwischen 21 % und 42 %.

Für Grundstücksbesitzer*innen kann es also sinnvoll sein, die Gemeinde vor dem Verkauf zu kontaktieren und zu fragen, ob sie das Grundstück kaufen möchte. Auch wenn die Gemeinde das Grundstück nicht kaufen will, kann sie Informationen über geplante Projekte in der Nähe geben und eventuell helfen, andere Interessierte zu finden.

Wichtig: Der Verkauf von Grundstücken an die Gemeinde ist normalerweise freiwillig. Eine Ausnahme ist, wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzt.

Für Fragen zum Verkauf von Grundstücken ist der Service de l‘Architecture et des Domaines der Hauptansprechpartner.

Einliegerwohnung (logement intégré)

Mit dem Konzept der Einliegerwohnung können Privatpersonen leicht neuen Wohnraum schaffen. Besitzer*innen eines Einfamilienhauses können ihr Haus umbauen, um eine zusätzliche separate Wohnung zu schaffen. Diese neue Wohnung nennt man „logement intégré“.

Ein „logement intégré“ ist eine zweite Wohnung in einem Einfamilienhaus. Wichtig ist, dass beide Wohnungen ihren eigenen Eingang haben.

Die zusätzliche Wohnung kann von dem*der Besitzer*in entweder selbst vermietet oder über die GLS zur Verfügung gestellt werden.

Privatpersonen, die eine zusätzliche Wohnung in ihr Haus einbauen, können finanzielle Unterstützung bekommen. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel muss der*die Eigentümer*in in einer der beiden Wohnungen wohnen.