
Nationale und kommunale Akteure
Die Akteure rund um das Wohnen
Bei den Akteuren rund um das Thema Wohnen sind die nationalen und kommunale Akteure zu unterscheiden. Diese Akteure haben verschiedene Rollen, die sich jedoch in ihrer Arbeit ergänzen.

Akteure – National

Ministère du Logement et de l’Aménagement du Territoire
Das Ministère du Logement et de l’Aménagement du Territoire (Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung) ist auf nationaler Ebene für den Wohnungsbau und die Landesplanung zuständig. Der Wohnungsbaubereich beschäftigt sich mit wichtigen Fragen der nationalen Wohnungspolitik. Dazu gehören unter anderem die nationale Strategie für bezahlbaren Wohnraum und der Plan Sectoriel „Logement“.
Außerdem organisiert und verwaltet das Wohnungsbauministerium verschiedene Beihilfen für die Bürger*innen und Wohnungsbauträger. Das Ministerium ist auch hauptverantwortlich für den Pacte Logement 2.0 und unterstützt dessen Umsetzung in den Gemeinden.
Liens avec les stratégies et plans
Guichet unique des aides au Logement
Der Guichet unique des aides au Logement ist die zentrale Anlaufstelle für Personen, die staatliche Wohnungsbeihilfen erhalten möchten. Hier können Anträge für Beihilfen gestellt und das Berechtigungszertifikat (certificat d’éligibilité) beantragt werden. Dieses Zertifikat bestätigt, dass ein Haushalt Anspruch auf staatliche Förderungen hat und ist notwendig, um eine Wohnung von einem öffentlichen Wohnungsbauträger zu kaufen. Die Förderfähigkeit wird anhand verschiedener Kriterien bestimmt, wie zum Beispiel das Nettoeinkommen und die Haushaltszusammensetzung.
Es gibt verschiedene Arten von Beihilfen:
- Unterstützung für die Finanzierung einer Mietwohnung
- Unterstützung für die Finanzierung einer Mietkaution
- Unterstützung für Renovierungen
- Unterstützung für den Kauf von Eigentumswohnungen
Informationen zu den verschiedenen Arten von Beihilfen:
Berechtigungszertifikat für den Kauf einer bezahlbaren Wohnung
Verschiedene Formulare für diese Beihilfen können Sie auch am Empfang der Gemeinde bekommen (subvention de loyer und garantie locative). Beim Ausfüllen der Dokumente unterstützen Sie das Office Social und der Service Logement gerne.
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Adresse:
11, rue de Hollerich. L-1741 Luxembourg
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Kontakt:
+352 8002 10 10 (telefonisch erreichbar zw. 08h00 und 16h00)
- E-Mail:
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Besuch vor Ort:
MO-FR: 08h00-12h00 und 13h30-16h00; donnerstags nur mit Termin.
Weitere Informationen zu den bestehenden Wohnungsbeihilfen:
Fonds du Logement
Der Fonds du Logement ist ein öffentlicher Bauträger (neben der SNHBM), der in ganz Luxemburg größere und kleinere Wohnungsbauprojekte realisiert. Er wurde 1979 mittels des Gesetzes „loi du 25 février 1979 telle que modifiée par loi du 24 avril 2017 portant réorganisation de l’établissement public nommé « Fonds du Logement »“ gegründet und steht unter der Aufsicht des Wohnungsbauministeriums.
Die durch den Fonds du Logement gebauten Wohnungen werden hauptsächlich an berechtigte Haushalte vermietet oder als bezahlbare Wohnung mittels Erbpacht verkauft. Um eine soziale Mischung in den Wohngebieten zu gewährleisten, werden gelegentlich auch nicht subventionierte Wohnungen gebaut und unabhängig von den Kriterien für bezahlbaren Wohnraum auf dem freien Markt verkauft. Außerdem werden zur Sicherstellung einer guten Lebensqualität und einer funktionalen Mischung in den Wohnquartieren auch Räume für Gewerbe, Dienstleistungen oder andere Zwecke vermietet oder verkauft.
⚠️MISSING Translation
La location de logements abordables s’adresse à des ménages à revenus modestes.
Conditions de location
Les personnes intéressées par la location d’un logement abordable
doivent répondre aux critères d’éligibilité suivants :
- Être une personne physique majeure au jour de l’introduction de la demande,
- Ne pas être propriétaire ou usufruitier ou emphytéote d’un autre logement,
- Ne pas jouir d’un droit d’habitation dans un autre logement,
- Ne pas bénéficier d’un revenu mensuel supérieur au plafond d’éligibilité fixé par la loi,
- Disposer d’un droit de séjour de plus de trois mois au moment de la demande.
⚠️MISSING Translation
Le Fonds du Logement vise à favoriser l’accès à la propriété aux ménages qui ne pourraient
se permettre l’acquisition d’un bien sur le marché privé, prioritairement par la promotion de logements abordables ou des logements à coût modéré.
Conditions de location
Les personnes intéressées par l’acquisition d’un logement abordable ou à coût modéré sont invitées à remettre un dossier de candidature, accompagné des pièces justificatives, sous réserve de répondre aux conditions suivantes :
- Être une personne majeure au moment de l’introduction du dossier de candidature,
- Ne pas être propriétaire au Luxembourg/à l’étranger ou s’engager à vendre son logement actuel,
- Bénéficier d’un certificat d’éligibilité pour l’acquisition d’un logement abordable ou à coût modéré auprès du Service des aides au logement,
- Bénéficier d’un accord de financement délivré par un établissement financier.
- Les personnes intéressées par l’acquisition d’un logement abordable ou à coût modéré sont invitées à remettre un dossier de candidature, accompagné des pièces justificatives, sous réserve de répondre aux conditions suivantes :
La SNHBM
Die Société Nationale des Habitations à Bon Marché (SNHBM) ist ein öffentlicher und sozialer Bauträger (neben dem Fonds du Logement), der landesweit Wohnungsbauprojekte realisiert. Sie wurde 1919 auf Grundlage des Gesetzes „loi du 29 mai 1906 sur les habitations à bon marché“ gegründet und agiert als öffentlicher und sozialer Bauträger. Die Stadt Dudelange ist mit 1,42% an der SNHBM beteiligt.
Die durch die SNHBM gebauten Wohnungen werden ausschließlich an Berechtigte entweder vermietet oder als bezahlbare Wohnungen mittels Erbpacht verkauft.
Der Verkauf und die Miete sind an verschiedene Kriterien gebunden. Die Miete wird entsprechend dem Einkommen festgelegt und liegt zwischen 10 und 35% des Netto-Haushaltseinkommens.

Ministère des Affaires Intérieures
Zu den Hauptaufgaben des Ministeriums für innere Angelegenheiten gehören unter anderem kommunale Angelegenheiten wie Gemeindefinanzen und Rechnungsprüfung, Kommunalplanung und -entwicklung, die zivile Sicherheit, die innere Sicherheit und die Einwanderungspolitik.
Im Kontext der Wohnungsbaupolitik und des Pacte Logement ist besonders der Bereich der Kommunalplanung und -entwicklung relevant. Um die Gemeinden bei der Entwicklung von Planungsprojekten zu unterstützen, gibt es im Ministerium folgende Organe/Abteilungen:
- die Direktion der Gemeindeplanung und Stadtentwicklung.
- die Planungskommission (commission d’aménagement): ist unter anderem für die Genehmigung der Flächennutzungspläne (PAG) und deren Anpassung zuständig.
- das Bewertungsgremium (cellule d’évaluation): stellt sicher, dass Neubau- und Entwicklungsgebiete (PAP) den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.
- die Beratungsplattform (plateforme de concertation): bietet eine Austauschmöglichkeit zwischen den Verwaltungen und dem Projektentwickler während der Entwicklung und Ausarbeitung eines Projektes, um mögliche Probleme vor der offiziellen Einreichung beim Ministerium zu erkennen und zu lösen.
Das Ministerium für innere Angelegenheiten hat den neuen Artikel 29bis ausgearbeitet, der im Zusammenhang mit dem Pacte Logement 2.0 eingeführt wurde. Artikel 29bis soll den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern und langfristig das Wohnungsangebot erhöhen.
Zusätzlich arbeitet das Ministerium daran, weitere Instrumente bereitzustellen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Dazu gehören Gesetzesentwürfe zu Baulandverträgen und zur Anpassung der Grundsteuer. Außerdem sollen Vereinfachungen für die PAP- und PAG-Verfahren eingeführt werden sowie einheitliche Bauvorschriften (RBVS) (siehe Rede zur Lage der Nation vom 11.06.2024).
Gesetzliche/juristische Grundlagen:
- Loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l’aménagement communal et le développement urbain
- Arrêté grand-ducal du 28 mai 2019 portant constitution des ministères
- Règlement grand-ducal du 8 mars 2017 concernant l’organisation et le fonctionnement de la commission d’aménagement ainsi que l’organisation et le fonctionnement de la cellule d’évaluation
Akteure - Kommunal
Service Logement
Der Service Logement ist auf kommunaler Ebene die zentrale Anlaufstelle für Wohnungssuchende und alle Fragen rund um das Wohnen. Insbesondere in Dudelange arbeitet der Service Logement eng mit dem Office Social zusammen.
Zu den Aufgaben des Service Logement der Stadt Dudelange gehören:
- Empfang, Information und Begleitung von Bewerbenden für bezahlbare Wohnungen sowie von Mietenden von kommunalen Wohnungen;
- Information zu allen Fragen rund um das Wohnen für die Bewohner*innen der Stadt Dudelange;
- Administrative und technische Verwaltung der kommunalen Wohnungen;
- Verwaltung von Notunterkünften,
- Kontrolle der zur Vermietung gestellten Wohnungen.
Der Service Logement spielt eine wichtige Rolle dabei, sicherzustellen, dass alle Bürger*innen in Dudelange Zugang zu angemessenem Wohnraum haben und unterstützt sie bei allen Belangen rund um das Wohnen.
Der Service Logement der Stadt Dudelange befindet sich in der Maison sociale:
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Adresse:
27 rue du Commerce, L-3450 Dudelange
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Kontakt:
+352 51 61 21 729 (Sandy Theis)
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Kontakt:
+352 51 61 21 6620 (Laurent Krantz)
- Webseite:
Service de l’Architecture et des Domaines
Der Service de l‘Architecture et des Domaines kümmert sich unter anderem um folgende Aufgaben:
- Planung und Entwicklung der Stadt, einschließlich des Managements von Flächen
- Erstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen (PAG/PAP)
- Genehmigung von Bauprojekten und Durchsetzung von Bauregeln
- Bau neuer kommunaler Gebäude.
Dieser Service ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Bauen, die Entwicklung von Flächen und die städtebauliche Planung der Gemeinde.
Sie finden den Service de l’Architecture et des Domaines im Rathaus:
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Adresse:
Place de l’Hôtel de Ville, L-3590 Dudelange
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Kontakt:
51 61 21 381/384
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Email:
sad@dudelange.lu