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Ich habe einen Bauplatz

Welche Optionen gibt es zur Bereitstellung meines Grundstücks für den Wohnungsmarkt?

Sie sind Grundstücksbesitzer*in und möchten ihr Grundstück für die Entwicklung von Wohnraum nutzbar machen bzw. bereitstellen?

Um die weiteren Schritte zu klären, müssen vorab folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wo liegt das Grundstück? Ist es innerhalb oder außerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur?
  • Wie ist das Grundstück im PAG klassiert? Ist es Bauland oder Grünland?
  • Welche Rolle möchten Sie selbst einnehmen? Möchten Sie selbst entwickeln, das Grundstück an eine*n Projektentwickler*in oder die Gemeinde verkaufen, oder sich mit anderen Grundstückseigentümer*innen zusammenschließen?

Egal, wie diese Fragen beantwortet werden, ist es ratsam, den Service de l‘Architecture et des Domaines der Gemeinde  zu kontaktieren und sich dort zu informieren.

Entwicklung von Potenzialflächen

Die Entwicklung von Potenzialflächen (Baulücken) ist wichtig, um neuen Wohnraum zu schaffen. In Dudelange liegen viele dieser unbebauten Flächen innerhalb der im PAG ausgewiesenen Wohnzonen. Die meisten dieser Flächen gehören jedoch privaten Eigentümer*innen. Um den Bedarf an Wohnraum zu decken und dem Wachstumsdruck gerecht zu werden, ist die Gemeinde auf die Entwicklung oder den Verkauf dieser Flächen durch die privaten Eigentümer*innen angewiesen.

Je nachdem, um welche Art von Fläche es sich im PAG handelt, können die Verfahren bis zur Entwicklung unterschiedlich lange dauern. Die Lage der Flächen innerhalb der Gemeinde spielt ebenfalls eine Rolle für den Entwicklungshorizont.

Entsprechend den nationalen Zielen (geringerer Flächenverbrauch, Innenentwicklung vor Außenentwicklung) sollen zentrale, gut erreichbare Flächen bevorzugt entwickelt werden, bevor man dezentral gelegene Flächen angeht.

Art. 29bis

Der Artikel 29bis ist ein neuer Artikel im Kommunalplanungsgesetz. Er soll den Anteil an bezahlbarem Wohnraum in neuen Entwicklungsprojekten (PAP NQ) erhöhen. Für jeden PAP NQ muss ein bestimmter Prozentsatz der Bruttogeschossfläche, die für Wohnzwecke vorgesehen ist, für bezahlbaren Wohnraum vorbehalten sein. Diese Flächen werden der Gemeinde oder dem Staat ohne finanzielle Entschädigung überlassen. Im Gegenzug wird die zulässige Brutto-Grundfläche des PAP NQ, die vom PAG vorgesehen wurde, um 10% erhöht.

Die abzutretenden Flächen werden in einem ersten Schritt der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde hat mehrere Möglichkeiten, wie sie mit diesen Flächen umgehen kann:

  • 01

    Die Gemeinde entwickelt die Flächen auf eigene Kosten (Gemeinde als Bauherr).

  • 02

    Die Flächen werden von dem*der Entwickler*in des Neubaugebietes nach vordefinierten Kriterien (siehe Lastenheft Aides à la pierre) bebaut, und die Gemeinde kauft die Wohnungen/Gebäude nach Fertigstellung.

  • 03

    Die Gemeinde entscheidet, auf die Flächen zu verzichten. In diesem Fall übernimmt der Staat (Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung) bzw. stellvertretend ein öffentlicher Bauträger (Fonds du Logement, SNHBM).

Auf den abzutretenden Flächen darf ausschließlich bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Weitere Informationen zu der Funktionsweise und den Auswirkungen des neuen Artikel 29bis finden Sie unter folgenden Links:

Ankauf von Grundstücken durch die Gemeinde

Wenn die Gemeinde Grundstücke oder Entwicklungsflächen kauft, kann sie mehr eigene Projekte planen oder als Partner bei neuen Bauprojekten (Entwicklung von PAP NQ) mitmachen. Sie kann diese Flächen auch an öffentliche Bauträger geben, damit sie dort bauen. So kann die Gemeinde besser entscheiden, wie die Stadt sich entwickeln soll, wie neuer Wohnraum geschaffen wird, und wie die Infrastruktur und der Umweltschutz verbessert werden können.

Bei dem Verkauf eines Grundstücks an die Gemeinde oder den Staat, fallen keine Steuern auf den Verkaufsgewinn an. Diese Steuern liegen normalerweise zwischen 21% und 42%.

Für Grundstücksbesitzer*innen kann es also sinnvoll sein, die Gemeinde vor dem Verkauf zu kontaktieren und zu fragen, ob sie das Grundstück kaufen möchte. Auch wenn die Gemeinde das Grundstück nicht kaufen will, kann sie Informationen über geplante Projekte in der Nähe geben und eventuell helfen, andere Interessierte zu finden.

Wichtig: Der Verkauf von Grundstücken an die Gemeinde ist normalerweise freiwillig. Eine Ausnahme ist, wenn die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nutzt.

Für Fragen zum Verkauf von Grundstücken ist der Service de l‘Architecture et des Domaines der Hauptansprechpartner.