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Ich habe eine freie Wohnung

Welche Optionen gibt es zur Bereitstellung meiner Wohnimmobilie?

Sind Sie Immobilienbesitzer*in und möchten der Gemeinde Ihre ungenutzte Wohnimmobilie anbieten? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie möchten Ihre ungenutzte Wohnung über die Gestion Locative Sociale (GLS) vermieten. Dann wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Gemeinde.
  • Sie möchten Ihre Wohnimmobilie der Gemeinde zum Kauf anbieten. Dann wenden Sie sich bitte an den Service de l‘Architecture et des Domaines.

Untenstehend finden Sie alle Informationen zu den relevanten Prozeduren und Akteuren.

Gestion Locative Sociale

Das Konzept der sozialen Mietverwaltung (Gestion Locative Sociale – GLS) zielt darauf ab, leerstehende Wohnungen zu aktivieren und sie sozialbedürftigen Haushalten für einen begrenzten Zeitraum (max. 3 Jahre) zur Verfügung zu stellen.

Eigentümer*innen von leerstehenden oder ungenutzten Wohnungen können diese der GLS zur Verfügung stellen. Der GLS-Partner garantiert eine monatliche Miete und kümmert sich um die Instandhaltung der Immobilie. Zusätzlich profitieren Eigentümer*innen von steuerlichen Vorteilen durch die Bereitstellung ihrer Immobilie an einen GLS-Partner (siehe unten).

Die Wohnungen werden bedürftigen Personen zur Verfügung gestellt, die dort für eine bestimmte Zeit leben können. Die Mietenden werden zusätzlich durch den sozialen Träger bzw. GLS-Partner unterstützt und betreut.

Die GLS kann von verschiedenen Organisationen, wie Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen im sozialen Wohnungsbau, öffentlichen Entwickelnden und Sozialämtern angeboten werden, die eine Vereinbarung (Konvention) mit dem Wohnungsbauministerium abgeschlossen haben. Die Wohnungen werden von den privaten Eigentümer*innen für einen vorher definierten, begrenzten Zeitraum vermietet.

Im Jahr 2023 standen in Dudelange 59 Wohnungen im Rahmen der GLS zur Verfügung.

  • Der*die Eigentümer*in kontaktiert einen GLS-Partner (oder Verein);
  • Der GLS-Partner unterzeichnet die Bereitstellungsvereinbarung, wählt eine*n berechtige*n Bewohner*in aus (anhand objektiver Kriterien);
  • Der GLS-Partner übernimmt zusätzlich die Betreuung des Bewohners bzw. der Bewohnerin und die Instandhaltung der Immobilie.
  • Mietgarantie: Die Mietzahlung ist garantiert, auch wenn die Wohnung in dem Zeitraum nicht bewohnt sein sollte. Die Miete liegt gewöhnlich 30-40% unter dem Marktpreis.
  • Der Mietpreis liegt bei 12€/ m2
  • Steuerbefreiung: Die Netto-Mieteinnahmen sind zu 90% steuerbefreit.
  • Betreuung der Bewohner*innen: die bewohnenden Personen werden durch den GLS-Partner kontinuierlich begleitet und unterstützt.
  • Instandhaltung: Der GLS-Partner sorgt für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnung.
  • Die Immobilie bleibt für die Eigentümer*innen und ihre Familie verfügbar. Melden diese Eigenbedarf, bleibt ihnen eine vorzeitige Nutzung der Immobilie jederzeit möglich.

Wenn Sie eine GLS-Wohnung beantragen möchten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Seit mindestens einem Jahr in Dudelange wohnen;
  • Zwischen 18 und 62 Jahren alt sein;
  • Ein kurz- bzw. mittelfristig durchführbares Lebensprojekt definieren;
  • Kein Wohnungseigentum besitzen, weder in Luxemburg noch im Ausland;
  • Nicht bereits in einer Sozialwohnung wohnen;
  • Bereit sein, regelmäßig soziale Unterstützung zu erhalten und bei der finanziellen Haushaltsführung Hilfe anzunehmen, um Ersparnisse aufzubauen.

Bei Fragen zur GLS oder zu anderen sozialen und finanziellen Unterstützungsangeboten ist das Office Social die Hauptanlaufstelle und kann Sie bei Bedarf weitere Akteure vermitteln.

In Luxemburg gibt es folgende registrierte GLS-Partner, die Sie kontaktieren können, wenn Sie Ihre Wohnung zur Verfügung stellen oder Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen möchten:

Ankauf von Wohngebäuden durch die Gemeinde

Um den kommunalen Wohnungsbestand kurzfristig zu erhöhen, plant die Stadt Dudelange den Kauf und die Nutzung von bestehenden Gebäuden. Haus- oder Wohnungsbesitzer*innen können sich vor dem Verkauf ihrer Immobilie an die Gemeinde wenden. Auch wenn die Gemeinde kein direktes Interesse am Kauf hat, kann sie dem*der Verkäufer*in Informationen über geplante Projekte in der Umgebung geben, die bei der Suche nach anderen Kaufinteressierten hilfreich sein können. Die verkaufende Person kann dann eventuell Kontakt zu Projektentwickelnden aufnehmen, um seine Immobilie dort anzubieten.

Je nach Situation kann die Gemeinde entweder als Käuferin auftreten oder als Vermittlerin zwischen Verkäufer*innen und möglichen Entwickelnden agieren. So kann die Gemeinde ihre Ziele in der Stadtentwicklung, im sozialen Wohnungsbau, in der Infrastrukturplanung oder im Umweltschutz besser umsetzen.

Der Verkauf von Wohngebäuden an die Gemeinde erfolgt immer freiwillig.

Für Fragen zum Verkauf von Immobilien ist der Service de l‘Architecture et des Domaines der Stadt die Hauptanlaufstelle.