Was ist der Pacte Logement 2.0
Aus den Hauptzielen ergeben sich 5 Themenbereiche, in denen die Gemeinde agieren kann:
Der neue Pacte logement setzt sich aus 4 Etappen zusammen:
Der Pacte Logement 2.0 ist in zwei wesentliche Phasen unterteilt:
- Die erste Phase startet, wenn eine interessierte Gemeinde einen ersten Vertrag mit dem Staat unterschreibt.
- Die Gemeinde hat 12 Monate Zeit (kann bei Bedarf ein Mal verlängert werden), um einen lokalen Aktionsplan für Wohnraum (Programme d’action local logement, PAL) zu erstellen.
- Im PAL definiert die Gemeinde, in welchen Bereichen sie in Zukunft Projekte umsetzen möchte.
- Der Staat bezahlt für eine*n Berater*in „Conseiller*e Logement“, der*die der Gemeinde bei der Erstellung des PAL hilft.
- Nachdem der PAL erstellt ist, muss der Umsetzungsvertrag vom Gemeinderat genehmigt und vom Ministerium bestätigt werden.
- Danach kann die Gemeinde mit der Umsetzung der im PAL festgelegten Projekte beginnen und einen neuen Vertrag mit dem Staat unterschreiben.
- In dieser Phase werden die Projekte konkret umgesetzt, und der Fortschritt wird in einem jährlichen Bericht festgehalten.
- Der Staat unterstützt die Gemeinde finanziell bei der Umsetzung der Projekte und stellt weiterhin eine*n Berater*in „Conseiller*ère Logement“ zur Verfügung.
Programme d’action local logement (PAL)
Das PAL wird in der ersten Phase der Convention initiale (CI)) des Pacte Logements (PL) erstellt und ist die Grundlage, um die Ziele des PL auf kommunaler Ebene umzusetzen. Das Programm behandelt folgende Punkte:
- Bestandsanalyse der aktuellen Situation der Gemeinde im Bereich des bezahlbaren Wohnungsbaus
- Festlegung von Prioritäten und Handlungsfeldern
- Maßnahmenkatalog mit geplanten kommunalen Projekten, welche auf folgende gesetzliche Ziele ausgerichtet sind:
- Erhöhung des Angebots an bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum
- Mobilisierung des bestehenden Flächen- und Wohnpotenzials,
- Verbesserung der Wohnqualität in allen Wohnvierteln durch die Umsetzung einer angemessenen Stadtplanung.
Die Strategie wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Gemeinde (wie z.B. dem Schöf*innenrat sowie den technischen Diensten und technischen Diensten) und mit Unterstützung des*der Conseiller*ère Logement erstellt.
Conseiller*ère Logement (CL)
Der Pacte Logement (PL) sieht vor, dass jede Gemeinde ein*n Conseiller*ère Logement bekommt. Das kann eine Person aus der Gemeindeverwaltung oder ein*e externe*r Berater*in sein.
Die Aufgaben des*der CL sind:
- Unterstützung der Gemeinde: Hilfe bei der Umsetzung des PL, der Ausarbeitung des Programms für lokalen Wohnraum (PAL), der Koordination und Umsetzung der Projekte sowie dem Monitoring.
- Beratung und Vermittlung: Der*Die CL ist Berater*in und Prozessbegleiter*in, ersetzt aber nicht die Arbeit des*der Gemeindetechnikers*in, Stadtplaners*in oder Architekten*in.
Der Staat stellt finanzielle Mittel für die Dienste des CL bereit.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als CL:
- Hochschulausbildung von mindestens 3 Jahren
- 3 Jahre Berufserfahrung in Raumplanung, Stadtplanung oder Architektur
Zusätzlich durchläuft jede*r CL zu Beginn eine Grundausbildung sowie weitere begleitende Weiterbildungen.

Weitere Informationen zum Pacte Logement und seiner Funktionsweise